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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Drucken
 
  TT Trade & Consulting GmbH, Weberstr. 18, 28203 Bremen
(euroindustry.org)

Vertragsgegenstand sind die jeweils aktuellen AGB

A) Allgemeine Regelungen

B) Maklerverträge

- Maklerverträge Allgemeine Bestimmungen (Online und Offline)
- Online Vermittlung

C) Kommissionsverträge

- Verkaufskommission (Online und Offline)
- Einkaufskommission (Online und Offline)

D) Kaufverträge

- TT Trade & Consulting GmbH (euroindustry.org) als Verkäufer
- TT Trade & Consulting GmbH (euroindustry.org) als Käufer

A. Allgemeine Regelungen

1. Leistung

Die TT Trade & Consulting GmbH, Weberstr. 18, 28203 Bremen bietet einen Handelsplatz im Internet ("online") an, der im Wesentlichen aus einer Datenbank, einer Website und verschiedenen Datenverarbeitungssystemen besteht (nachfolgend als "euroindustry.org-Plattform" bezeichnet) hier werden hauptsächlich Waren aus Insolvenzen/Konkursen, Betriebsauflösungen, Produktionsauflösungen, Versteigerungen, Liquidationen, Versicherungsabwicklungen, Überkapazitäten und Restposten (nachstehend "Objekte" genannt) vermarktet.

2. Geltungsbereich
 
Diese euroindustry.org-AGB gelten für Lieferungen und Leistungen jeder Art, die euroindustry.org gegenüber ihren Kunden erbringt, online (zusammenfassend: "Online-Leistungen") Online-Leistungen auch " euroindustry.org-Leistungen"). Soweit zwischen euroindustry.org und dem Kunden einer oder mehrere Verträge bestehen, sind diese euroindustry.org-AGB Bestandteil desselben und gelten, sofern in dem Vertrag keine entgegenstehenden Vereinbarungen getroffen werden. Für Offline-Versteigerungen, für die Einrichtung einer Selector-Kundenplattform und für besondere Dienstleistungen (Beratungsleistungen, Bewertungen, Besichtigungen, Lieferdienstleistungen) gelten außerdem separate allgemeine Geschäftsbedingungen, die ggf. auf diese euroindustry.org-AGB verweisen.

3. Doppelmakler

euroindustry.org wird in der Regel zugleich für beide Vertragspartner einer zu vermittelnden Transaktion tätig. Die euroindustry.org-Leistungen sind in der Regel für beide Vertragspartner einer Transaktion vergütungspflichtig.

4. Vergütung, Preisliste, Aufwendungsersatz

Für die erbrachten Leistungen hat euroindustry.org Anspruch auf Vergütung ("euroindustry.org-Vergütung") nach näherer Maßgabe des Vertrages. Für bestimmte Online-Leistungen gilt die jeweils bei Abschluss des Vertrages auf der euroindustry.org-Plattform veröffentlichte Preisliste ("euroindustry.org-Preisliste"). euroindustry.org behält sich vor, die euroindustry.org-Preisliste jederzeit zu ändern. Bereits abgeschlossene Verträge (soweit diese verbindlich sind) bleiben unberührt. Die jeweilige euroindustry.org-Preisliste ist Bestandteil dieser euroindustry.org-AGB. euroindustry.org hat Anspruch auf Ersatz der ihr entstandenen Aufwendungen, wenn der Kunde einen Vertrag vorzeitig beendet oder Objekte von einem Vertrag nachträglich ausnimmt. Ziffer 8 und weitere Ansprüche von euroindustry.org auf Aufwendungsersatz bleiben unberührt.

5. Umsatzsteuer

Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in die von euroindustry.org genannten Preise eingeschlossen, sondern wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

6. Zurückbehaltungsrechte

Die Aufrechnung sowie Geltendmachung von - auch kaufmännischen - Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist nur zulässig, wenn die zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

7. Vertraulichkeit

Der Kunde verpflichtet sich, alle geschäftlichen und technischen Informationen, die er von euroindustry.org erhält, insbesondere die persönlichen Daten anderer Kunden und alle Informationen über die Objekte, soweit und solange sie nicht allgemein bekannt sind (ohne dass der Kunde dies zu vertreten hätte), auch über das Ende des Vertrages hinaus streng vertraulich zu behandeln und weder für andere Zwecke als die Vertragserfüllung zu verwenden, zu vervielfältigen noch Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für Informationen, die der Kunde bei Gelegenheit von Vor-Ort-Besichtigungen erhält, sowie für alle technischen Unterlagen, Kostenvoranschläge, Zeichnungen und Kalkulationen, die dem Kunden im Rahmen der Verhandlungen und der Vertragsausführung überlassen werden. Eigentums-, Urheber- und sonstige Rechte an derartigen Unterlagen sind vorbehalten. Für den Fall, dass der Kunde derartige Unterlagen benutzt, ohne dazu berechtigt zu sein, ist euroindustry.org (im eigenen Namen bzw. ggf. im Namen des Rechtsinhabers) berechtigt, die sofortige Herausgabe zu verlangen.

8. Zusicherungen des Kunden, Freistellung

Der Kunde steht dafür ein und garantiert, dass er die für seinen Geschäftsbetrieb geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des Aufsichts-, Wettbewerbs- und Datenschutzrechts, voll umfänglich beachtet und die von ihm abgegebenen Verkaufs- bzw. Kaufgesuche nicht gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen, insbesondere nicht gegen Eigentums-, Pfand- oder sonstige dingliche Rechte oder gegen Patent-, Marken-, Urheber- und sonstige Schutzrechte. Insbesondere ist dem Kunden untersagt, solche Objekte anzubieten, die gegen strafrechtliche Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland oder anderer Länder verstoßen, deren Verkauf verboten ist oder einer besonderen behördlichen Erlaubnis bedarf, insbesondere Waffen jeglicher Art. Der Kunde stellt ferner euroindustry.org von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einen Verstoß des Kunden gegen diese Klausel gegründet werden.

9. Haftung

Eine Schadensersatzpflicht seitens euroindustry.org besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.

10. Zurechnung

Willenserklärungen und sonstige rechtlich erhebliche Äußerungen oder Handlungen, die von euroindustry.org auf Veranlassung eines Kunden veröffentlicht oder einem anderen Kunden überbracht oder von einem anderen Kunden entgegengenommen werden, sind ausschließlich Erklärungen, Äußerungen oder Handlungen des Kunden (bzw. anderen Kunden) selbst, die euroindustry.org als Bote überbringt. euroindustry.org selbst wird aus diesen weder berechtigt noch verpflichtet und handelt insofern auch nicht als Vertreter in fremdem Namen. euroindustry.org übernimmt keinerlei Verpflichtung für die Lieferung oder Abnahme von Objekten oder sonstigen Gegenständen oder die Erbringung von Gegenleistungen hierfür.

11. Keine Haftung für Missbrauch oder Kreditwürdigkeit

euroindustry.org kann nicht mit völliger Sicherheit ausschließen, dass die Person, die in den von euroindustry.org überbrachten oder in Empfang genommenen Willenserklärungen als Anbietender oder Annehmender bezeichnet ist, tatsächlich nicht existiert. Der Kunde, der ein Angebot abgibt oder annimmt, handelt deshalb hinsichtlich der Existenz des Vertragspartners auf eigene Gefahr; dies gilt entsprechend hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden. Ebenfalls kann euroindustry.org nicht mit völliger Sicherheit ausschließen, dass eine Mitgliedsnummer, ein Passwort oder eine URL in die Hände einer nicht zur Abgabe von Willenserklärungen bevollmächtigten Person gerät. Diese Gefahr trägt der Kunde selbst. Eine Haftung von euroindustry.org nach den Regeln der Haftung des Boten ohne Botenmacht ist ausgeschlossen. Ziffer 9 bleibt unberührt.

12. Abwerbung

Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, euroindustry.org-Mitarbeiter und/oder andere Kunden aktiv abzuwerben.

13. Widerspruchsklausel

Den Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, soweit ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Eine solche Zustimmung gilt nur für den Einzelfall, nicht für frühere oder künftige Online- oder Offline-Leistungen.

14. Referenz

euroindustry.org ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Kunden in ihrem Marketing zu verwenden, sofern die einzelnen Materialien, in denen der Kunde genannt wird, dem Kunden zuvor zur Prüfung vorgelegt wurden.

15. Unterauftragnehmer

euroindustry.org ist berechtigt, für alle Online- oder Offline-Leistungen Unterauftragnehmer einzusetzen; die Haftung von euroindustry.org gegenüber dem Kunden gemäß Ziffer 9 bleibt unberührt. Sofern jedoch durch die Auswahl des Unterauftragnehmers aufsichts- oder datenschutzrechtliche Belange des Kunden berührt werden, ist die vorherige Zustimmung des Kunden einzuholen. Diese darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.

16. Erklärungen

Alle nach dem Vertrag oder diesen euroindustry.org-AGB abzugebenden Erklärungen und Mitteilungen sind nur schriftlich wirksam. Die Schriftform gilt auch als eingehalten, wenn die Erklärung auf der euroindustry.org-Plattform unter Nutzung der dort angebotenen Masken oder per Email abgegeben wird.

17. Abtretung

Der Kunde ist nur mit der vorherigen Zustimmung von euroindustry.org berechtigt, die Rechte aus dem Vertrag - mit Ausnahme von Zahlungsansprüchen - abzutreten.

18. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem mit dem Vertrag normierten Maß der Leistung oder Zeit beruht. Es tritt in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit anstelle des Vereinbarten.

19. Rechtswahl

Die vertraglichen Beziehungen zwischen euroindustry.org und dem Kunden unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss der UN-Kaufrechtskonvention.

20. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag oder diesen euroindustry.org-AGB sind die Gerichte in Bremen ausschließlich zuständig. euroindustry.org ist aber auch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.

B. Maklerverträge

Für die Maklerverträge gelten folgende besondere - daneben gelten ergänzend auch die Bestimmungen des Teils A - Bedingungen:

B.1 Allgemeine Bestimmungen für Maklerverträge (Online und Offline)

21. Vergütung, Folgeverträge, Aufwendungsersatz:

Für die Vermittlung des Verkaufs eines Objekts hat euroindustry.org Anspruch auf eine Vergütung ("euroindustry.org-Vergütung") nach näherer Maßgabe des Vertrages, bei in der euroindustry.org -Preisliste genannten Online-Leistungen nach der für jeden weiteren Kaufvertrag, den der Kunde mit dem durch euroindustry.org vermittelten Vertragspartner schließt (Folgeverträge), hat euroindustry.org ebenfalls jeweils einen entsprechenden Anspruch auf euroindustry.org-Vergütung. Klausel 9 bleibt unberührt. euroindustry.org hat Anspruch auf Ersatz der ihr entstandenen Aufwendungen, wenn der Kunde einen Vertrag vorzeitig beendet oder Objekte von einem Vertrag nachträglich ausnimmt. Weitere Ansprüche von euroindustry.org auf Aufwendungsersatz bleiben unberührt.

23. Ausschließlichkeit

Der Kunde verpflichtet sich, Objekte, die Gegenstand eines Maklervertrages mit euroindustry.org sind, nur über euroindustry.org nach Maßgabe dieser Bedingungen zu verkaufen bzw. zu kaufen und es auch zu unterlassen, während der Laufzeit des Vertrages Dritte mit der Vermittlung des Objektes zu beauftragen; er ist verpflichtet, jede diesbezügliche Tätigkeit Dritter zu untersagen, außer im Verkaufsformat "Gebotsverkauf ". Nimmt ein Interessent mit dem Kunden unmittelbar mit dem Wunsch Kontakt auf, über den Kauf oder Verkauf eines Objektes zu verhandeln, hat der Kunde darauf hinzuweisen, dass er (als Verkäufer) das Objekt durch euroindustry.org vermitteln lässt bzw. dass er (als Käufer) durch euroindustry.org auf das Objekt aufmerksam gemacht worden ist. Der Kunde hat euroindustry.org von jeder Kontaktaufnahme in Kenntnis zu setzen.

23. Keine Gewährleistung; Beschreibungen; Besichtigung

Die Objekte sind in der Regel gebraucht bzw. nicht neu hergestellt. Beschreibungen in einem Katalog oder auf der euroindustry.org-Plattform, insbesondere Angaben über Ursprung, Zustand, Alter und Echtheit des einzelnen Objekts, werden nach euroindustry.org-Preisliste bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Eine Haftung für ihre Richtigkeit wird jedoch nicht übernommen. Die Beschreibungen stellen insbesondere keine Beschaffenheitsangabe dar. Abbildungen können vom Original abweichen. Zusätzliche Informationen, die in einem Katalog oder auf der euroindustry.org-Plattform nicht enthalten sind, können ggf. am Lagerort erhältlich sein. Jeder Kunde ist gehalten, die Objekte, soweit möglich, zu besichtigen. Besichtigungstermine sind mit euroindustry.org zu vereinbaren. euroindustry.org ist jederzeit berechtigt, ein Objekt auszuschließen, wenn euroindustry.org zu der Auffassung gelangt, dass die Angaben des Verkäufers unrichtig sind, insbesondere nicht mit dem tatsächlichen Zustand des Objektes übereinstimmen; eine Prüfungspflicht von euroindustry.org besteht indes nicht.

24. Gefahrübergang
 
Mit dem Abschluss eines Kaufvertrages gehen alle Risiken, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Objekts, auf den Käufer über. Der Käufer trägt von diesem Zeitpunkt an auch die Lasten.

25. Zahlung der Vergütung

Die euroindustry.org-Vergütung ist unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrages an euroindustry.org zu zahlen. Die euroindustry.org-Vergütung ist auch dann zu zahlen, wenn ein Kaufvertrag mit einem Dritten aufgrund einer Weitergabe der Informationen durch den Kunden zustande kommt. Klausel 7 bleibt unberührt.

26. Zahlung des Kaufpreises

Der Kaufpreis ist unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrages zu zahlen. Gerät der Käufer mit einer Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Forderung ab Verzugseintritt mit 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen (§ 288 Abs. 2 BGB). (Ferner ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu fordern. Der Verkäufer kann dann das Objekt erneut verwerten. Der Käufer ist nicht berechtigt, bei der erneuten Verwertung mit zu bieten. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, hat der Käufer auch die Kosten einer erneuten Verwertung des Objekts sowie einen etwaigen Mindererlös zu ersetzen. Auf einen Mehrerlös hat der Käufer keinen Anspruch. Der Anspruch von euroindustry.org auf euroindustry.org-Vergütungen gegen den Käufer und/oder den Verkäufer bleiben von einem Rücktritt und/oder Schadensersatzverlangen des Verkäufers unberührt.

27. Lieferung/Abholung der Objekte, Kosten, Gefahr, Übergang von Eigentum

1) Falls keine besonderen Abholfristen vorgegeben sind, ist der Käufer verpflichtet, die gekauften Objekte sofort nach Abschluss des Kaufvertrages, spätestens bis zum Ablauf von einer Woche nach Abschluss des Kaufvertrages am Lagerort der Objekte in Empfang zu nehmen. Die Objekte werden aber erst nach vollständiger Zahlung ausgeliefert. Der Käufer trägt sämtliche Ausfuhrzölle und Steuern. Der Transport der Objekte vom Lagerort erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Insbesondere trägt der Käufer sämtliche Transport-, Versicherungs-, Verpackungs- und Abfertigungskosten. Das Eigentum an den Objekten erwirbt der Käufer nicht vor vollständigem Zahlungseingang.

2) Bei Überschreitung der Abholfrist haftet der Käufer für die dadurch entstehenden Kosten, insbesondere der Aufbewahrung und Erhaltung des Objekts. Jede Lagerung und jeder Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Bei Überschreitung der Abholfrist kann der Verkäufer dem Käufer eine angemessene Nachfrist zur Abholung setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur weiteren Einlagerung, zur Verwertung oder zur Verschrottung des Objektes berechtigt, jeweils auf Kosten des Käufers.

28. Objekthaftung

Objekte sind in der Regel gebraucht bzw. nicht neu hergestellt. Der Verkäufer übernimmt für Sachmängel derartiger Objekte keine Gewähr oder Haftung gegenüber dem Käufer, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist oder eine gesetzlich zwingende Haftung besteht.

29. Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer

1) bei nicht neu hergestellten Objekten
Der Verkäufer versichert dem Käufer, dass er berechtigt ist, über das Objekt zu verfügen und dass an dem Objekt keine Rechte Dritter bestehen. Im Übrigen übernimmt der Verkäufer keine Haftung gegenüber dem Käufer, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist oder eine gesetzlich zwingende Haftung besteht.

2) bei neu hergestellten Objekten
Die Rechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer bei eventuellen Sach- oder Rechtsmängeln von Objekten sind nach den folgenden Maßgaben begrenzt: Die handelsrechtlichen Pflichten zu unverzüglicher Untersuchung der Objekte und Rüge von Mängeln gelten für alle Käufer gleichermaßen unabhängig davon, ob es sich für diese um ein Handelsgeschäft handelt. Bei unterlassener oder verspäteter Rüge gilt das Objekt als genehmigt. Die Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer wegen Sachmängel sind auf Nacherfüllung beschränkt. Dem Käufer bleibt es aber vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer behält sich die Wahl der Art der Nacherfüllung vor; das Wahlrecht geht erst auf den Käufer über, wenn der Verkäufer mit der Nacherfüllung in Verzug gerät. Beschaffenheitsgarantien bedürfen in jedem Falle einer ausdrücklichen Erklärung vom Verkäufer. Eine selbständige Herstellergarantie, die einem Objekt beigefügt ist, begründet keine Beschaffenheitsgarantie, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.

3) Die Rechte des Käufers bei Sach- oder Rechtsmängeln
Die Rechte des Käufers bei Sach- oder Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, soweit (a) das Objekt nur unerheblich von Beschaffenheitsangaben abweicht oder die Eignung des Objektes für die geschuldete Verwendung nur unerheblich eingeschränkt ist oder (b) der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Käufer das Objekt für einen anderen als den vertraglich festgelegten Zweck oder entgegen den gesetzlichen Vorschriften oder den vom Hersteller herausgegebenen Richtlinien einsetzt oder ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers verändert oder zusammen mit anderen, nicht konkret vom Verkäufer freigegebenen Produkten einsetzt. Die Rechte des Käufers bei Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, soweit sie sich auf Rechte beziehen, die nur außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz gelten oder soweit der Käufer nicht dem Verkäufer auf Verlangen vollumfänglich die Verteidigung überlässt und alle erforderlichen Vollmachten erteilt. Für den Fall, dass der Käufer das Objekt weiterverkauft, sind etwaige Rückgriffsansprüche gegen den Verkäufer ausgeschlossen, wenn und soweit der Käufer nicht nachweisen kann, dass er die vom Verkäufer gekauften, zum Weiterverkauf bestimmten Sachen im Regelfall in der Reihenfolge der Lieferung an seine Kunden ausgeliefert hat (FIFO).

B.2 Online Vermittlung

Für die Online-Vermittlung gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen:

30. Registrierung

Kunden, die Online-Vermittlungsleistungen von euroindustry.org in Anspruch nehmen wollen, müssen sich hierfür registrieren. Zur Registrierung muss der Kunde das online und/oder offline zur Verfügung gestellte Registrierungsformular, auf dem (a) der Name, die Postanschrift, die Telefonnummer, die Email-Anschrift, ein Passwort und (b) sonstige von euroindustry.org nach ihrem Ermessen festgelegte Angaben einzutragen sind, vollständig ausgefüllt, datiert und ggf. unterschrieben einreichen und sich auf Verlangen durch einen amtlichen Identitätsnachweis ausweisen. Der Kunde versichert, dass die von ihm angegebenen Informationen wahr und vollständig sind. Er ist verpflichtet, euroindustry.org eine Änderung der angegebenen Daten unverzüglich mitzuteilen. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Die Regelungen des § 312e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 , Nr. 2 (in Verbindung mit der BGB-Informationspflichten-Verordnung), Nr. 3 und Satz 2 BGB (insbesondere die Regelungen zur Information über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, über die Speicherung und Zugänglichmachung des Vertragstextes, über die Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern, über die zum Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen und über einschlägige Verhaltenskodizes, sowie die Regelungen zur unverzüglichen elektronischen Bestätigung des Zugangs einer Bestellung und zur Zugangsfiktion von Bestellung und Empfangsbestätigung) gelten nicht (§ 312e Abs. 2 Satz 2 BGB).

31. Vertreter

Wird der Kunde von einem Vertreter registriert, ist euroindustry.org berechtigt, einen Nachweis der Vertretungsmacht zu verlangen. Die Einzelheiten des Vertretungsnachweises bestimmt euroindustry.org.

32. Nach abgeschlossener Registrierung

Der Kunde verpflichtet sich nach abgeschlossener Registrierung, dafür Sorge zu tragen, dass der Mitgliedsname und Passwort vor unberechtigtem Zugriff Dritter geschützt und von anderen Personen nur mit seiner Ermächtigung benutzt wird. Erhält der Kunde Kenntnis davon, dass Dritten auf der euroindustry.org-Plattform oder sonst gespeicherte geheime Informationen, wie z.B. seine Zugangsdaten oder Information über Zahlungen, bekannt geworden sind, oder hält er dies für möglich, hat er euroindustry.org unverzüglich hiervon zu benachrichtigen.

33. Rahmenvertrag

Mit Annahme der Registrierung durch euroindustry.org kommt zwischen euroindustry.org und dem Kunden ein Rahmenvertrag über die Vereinbarung und Durchführung von Verträgen über Online-Vermittlung nach näherer Maßgabe dieser euroindustry.org-AGB zu Stande.

34. Vertrag

In jedem Auftrag hat der Kunde das (angebotene oder gesuchte) Objekt, die Produktgruppe und den Schätzwert anzugeben. Mit der Annahme eines Auftrages kommt zwischen euroindustry.org und dem Kunden ein Vertrag über Online-Vermittlung nach den Bedingungen des Auftrages und dieser euroindustry.org-AGB zustande, sofern nicht im Einzelfall Abweichendes vereinbart wird. Ein Anspruch auf Annahme von Aufträgen besteht nicht.

35. Vergütung; Anspruch des Kunden auf Einstellung von Objekten

Für die Einstellung eines Objekts in die euroindustry.org-Plattform und die Zulassung zu der euroindustry.org-Plattform als Kaufinteressent hat euroindustry.org Anspruch auf eine Vergütung und Aufwendungsersatz nach näherer Maßgabe dieser euroindustry.org-AGB und der euroindustry.org-Preisliste. euroindustry.org behält sich das Recht vor, die Einstellung eines Objektes in die EUROIN-DUSTRY.RU-Plattform abzulehnen. Ein Anspruch des Kunden auf Einstellung von Objekten besteht nicht.

36. Verwaltung

Die Verwaltung der euroindustry.org-Plattform obliegt allein euroindustry.org. Insbesondere gilt folgendes:

1) Zur Beschreibung des Objektes und zur Durchführung der jeweiligen Transaktion muss der Kunde die online gegebenen Instruktionen beachten.

2) Das Recht des Kunden, die euroindustry.org-Plattform zu nutzen, ist auf die internen Geschäftszwecke des Kunden beschränkt und bestimmt sich ausschließlich nach dem Vertrag und diesen euroindustry.org-AGB. Alle sonstigen Rechte an der euroindustry.org-Plattform bleiben vorbehalten.

3) euroindustry.org behält sich vor, ein Objekt, ein Kaufgesuch, ein Angebot oder eine Annahme ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen oder ein Objekt einer anderen als der vom Verkäufer angegebenen Produktgruppe zuzuordnen. euroindustry.org ist berechtigt, die Benutzeroberflächen der euroindustry.org-Plattform zu ändern. Ist eine Frist nach Datum und Uhrzeit bestimmt worden, ist die Uhrzeit der Systemuhr von euroindustry.org ausschließlich maßgeblich.

4) Es gelten ausschließlich die vom Kunden gemachten Preisangaben in der vom Kunden gewählten Währung. Auf der euroindustry.org-Plattform angegebene Umrechnungen der Preisangaben in andere Währungen dienen lediglich der unverbindlichen Information der Kunden.

5) Alle Erklärungen des Kunden erfolgen hinsichtlich der Identifizierungsdaten des Kunden für die anderen Nutzer verdeckt. euroindustry.org ist lediglich in den Fällen, in denen ein Vertragsschluss zustande gekommen ist, sowie in den Fällen einer Vor-Ort-Besichtigung berechtigt, Kunden Kontaktdaten anderer Kunden offen zu legen. Die Identifizierungsdaten des Kunden sowie die im Zusammenhang mit einem Geschäftsabschluss an euroindustry.org übermittelten Daten werden von euroindustry.org in maschinenlesbarer Form gespeichert. Die Daten werden von euroindustry.org nur zum Betrieb der euroindustry.org-Plattform und zur Durchführung der euroindustry.org-Leistungen verwandt; euroindustry.org ist jedoch nicht verpflichtet, Daten des Kunden hinsichtlich abgeschlossener Vorgänge sofort zu löschen, sondern berechtigt, diese Daten gespeichert zu halten. Eine entsprechende Einwilligung erklärt der Kunde durch die Anmeldung. Die Einwilligung in die Verwendung von Daten kann der Kunde jederzeit widerrufen.

37. Obliegenheiten des Kunden

Falls nicht anders vereinbart, obliegt es dem Kunden, die für die Nutzung der euroindustry.org-Plattform erforderliche Umgebung zu schaffen und euroindustry.org alle für die Durchführung einer Transaktion erforderlichen Informationen und Auskünfte zu geben. Der Kunde teilt euroindustry.org ferner erkennbare und drohende Störungen der euroindustry.org-Leistungen sofort mit und unterstützt euroindustry.org bei der Feststellung der Ursachen sowie bei der Beseitigung.

38. Veräußerungsmodelle

Der Kunde kann zwischen den nachfolgend beschriebenen Modellen wählen (Festpreisverkauf und Kaufgesuche).

39. Festpreisverkauf

1) Der Verkäufer gibt online einen Festpreis für den Kaufgegenstand an. Weiterhin legt er das Ende der Ausschreibungsfrist nach Datum und Uhrzeit fest. Bei der Erklärung des Verkäufers handelt es sich um ein Angebot, dass für die Dauer der Angebotsfrist bindend ist.

2) Der Käufer erklärt online bindend die Annahme des Angebots. euroindustry.org handelt in Bezug auf die Annahme sowohl als Erklärungsbote des Käufers als auch als Empfangsbote des Verkäufers.

3) Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Verkäufer und demjenigen Käufer, der als erster die Annahme erklärt hat, zustande. euroindustry.org teilt dem Verkäufer die Kontaktdaten dieses Käufers mit. euroindustry.org informiert den Käufer hierüber und teilt ihm die Kontaktdaten des Verkäufers mit. Mit der Mitteilung der Kontaktdaten an den Verkäufer erlischt die Bindung der anderen Nutzer, die ebenfalls Annahmeerklärungen abgegeben haben. euroindustry.org teilt diesen Nutzern das Erlöschen der Bindungswirkung mit.

40. Kaufgesuche

1) Sucht ein Kunde als Kaufinteressent ein Objekt, so kann er über die euroindustry.org-Plattform ein Kaufgesuch aufgeben. Der Kaufinteressent gibt dazu online ein Objekt, das er erwerben möchte, ein und fordert damit potenzielle Verkäufer zur Abgabe von Angeboten auf. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine Aufforderung zurückzuziehen, eine Bindungswirkung entsteht nicht.

2) Der Verkäufer gibt auf die Aufforderung hin online ein bindendes Angebot ab, zusammen mit einer Bindungsfrist nach Datum und Uhrzeit, bis zu deren Ablauf er an sein Verkaufsangebot gebunden ist. In Bezug auf das Angebot handelt euroindustry.org sowohl als Erklärungsbote des Verkäufers als auch als Empfangsbote des Kaufinteressenten.

3) Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Kaufinteressent auf das Angebot eines von ihm ausgewählten Verkäufers hin innerhalb der Annahmefrist online eine Annahmeerklärung abgibt. euroindustry.org handelt in Bezug auf eine solche Annahmeerklärung sowohl als Erklärungsbote des Käufers als auch als Empfangsbote des Verkäufers. Welches Angebot der Käufer annimmt, entscheidet er nach seinem Ermessen; das ausgewählte Angebot muss insbesondere nicht das preiswerteste sein. Hat der Kaufinteressent eine Annahmeerklärung abgegeben, übermittelt ihm euroindustry.org die Kontaktdaten des Verkäufers. euroindustry.org informiert diesen Verkäufer über die Weitergabe seiner Kontaktdaten. euroindustry.org teilt dem Verkäufer die Kontaktdaten des Käufers mit. Mit der Annahme des Kaufinteressenten erlischt die Bindung der anderen Nutzer, die ebenfalls Angebote abgegeben haben. euroindustry.org teilt diesen Nutzern das Erlöschen der Bindungswirkung mit.

C. Kommissionsverträge

Für Kommissionsverträge gelten folgende besondere Bedingungen (daneben gelten hilfsweise
auch die Bestimmungen der Teile B und A):

C.1 Verkaufskommission

41. Verkaufskommissionsvertrag

Mit Annahme des Auftrags eines Kunden, der euroindustry.org beauftragen möchte, ein Objekt im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Kunden zu veräußern (ggf. auch durch Versteigerung), kommt ein Verkaufskommissionsvertrag zwischen dem Kunden (Kommittent) und euroindustry.org (Kommissionär) zu den nachstehenden Bedingungen zu Stande.

42. Eigentum, Versicherung, Vertraulichkeit

Bis zur Veräußerung des Objektes bleibt das Objekt im Eigentum des Kunden. Der Kunde versichert das Objekt gegen Feuer, sonstige Beschädigung und Diebstahl. euroindustry.org wird die Identität des Kunden den Kaufinteressenten gegenüber vertraulich behandeln, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

43. Besichtigung

Der Kunde gestattet die Besichtigung des Objekts durch euroindustry.org und von euroindustry.org benannte Kaufinteressenten. Die Kaufinteressenten haben sich zu verpflichten, den Zeitpunkt und die sonstigen Modalitäten der Besichtigungen und ggf. der Demontage des Objekts vorab mit dem Kunden zu vereinbaren und die im Betrieb des Kunden geltenden Sicherheitsbestimmungen zu beachten. Das gleiche gilt für eventuelle Besichtigungen des Objekts durch euroindustry.org -Mitarbeiter.

44. Andere Angebote

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer des Vertrages, das anderweitige Anbieten des Objekts zum Kauf zu unterlassen.

45. Selbsteintrittsrecht

euroindustry.org ist auch dann berechtigt, das Objekt selbst zu erwerben (Selbsteintrittsrecht gemäß § 400 HGB), wenn dieses keinen Börsen- oder Marktpreis hat, sofern euroindustry.org die Berechtigung des Kaufpreises, zu dem euroindustry.org das Objekt erwirbt, nachweist, es sei denn, dass der Kunde auf den Nachweis verzichtet .

46. Lieferung

euroindustry.org wird mit dem Käufer vereinbaren, dass das Objekt von dem Käufer auf eigene Kosten und eigene Gefahr demontiert und abgeholt wird, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

47. Mängel

euroindustry.org wird dem Käufer keine Rechte hinsichtlich eventueller Sach- oder Rechtsmängel des Objekts einräumen, die über die gesetzlichen Rechte des Käufers hinausgehen, sofern der Kunde nicht im Einzelfall einer weitergehenden Regelung zugestimmt hat. Der Kunde stellt euroindustry.org von allen Ansprüchen des Käufers, die auf eventuellen Sach- oder Rechtsmängeln des Objekts beruhen, auf erstes Anfordern frei.

48. Kaufpreis

euroindustry.org ist berechtigt, ein Zahlungsziel von bis zu drei Monaten zu vereinbaren. euroindustry.org darf den ggf. vereinbarten Mindestpreis nicht ohne Zustimmung des Kunden unterschreiten. euroindustry.org übernimmt keine Haftung für die Bonität des Käufers (kein Delkredere).

49. Einziehung, Verrechnung

euroindustry.org ist berechtigt, die Kaufpreisforderung einzuziehen und mit dem eigenen Provisionsanspruch zu verrechnen.

50. Provision

euroindustry.org erhält eine Provision nach näherer Maßgabe des Vertrages. Berechnungsgrundlage für die Provision ist der Netto-Kaufpreis, also der Kaufpreis ohne Berücksichtigung von Demontage-, Transport-, Versicherungs- und sonstigen Kosten und ohne Umsatzsteuer. Auf die Provision wird die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe erhoben. euroindustry.org' Ansprüche auf Aufwendungsersatz richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 670, 675 BGB, 396 Abs. 2 HGB).

51. Abrechnung

euroindustry.org rechnet innerhalb von einem Monat nach Eingang über den Kaufpreis ab und zahlt den Kaufpreis abzüglich Provision und Aufwendungsersatz an den Kunden aus.

C.2 Einkaufskommission

52. Einkaufskommissionsvertrag

Mit Annahme des Auftrags eines Kunden, der euroindustry.org beauftragen möchte, ein Objekt im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Kunden zu erwerben, kommt ein Einkaufskommissionsvertrag zwischen dem Kunden (Kommittent) und euroindustry.org (Kommissionär) zu den nachstehenden Bedingungen zu Stande. Ergänzend gelten Teil A und B dieser euroindustry.org -AGB.

53. Durchführung

1) euroindustry.org wird versuchen, einen den im Kommissionsvertrag vereinbarten Spezifikationen entsprechenden Kaufgegenstand ausfindig zu machen und erwirbt diesen in Kommission, d.h. in eigenem Namen, aber auf Rechnung des Kunden. Soweit ein Höchstpreis ausdrücklich vereinbart ist, darf euroindustry.org diesen nicht ohne Zustimmung des Kunden überschreiten.

2) euroindustry.org übernimmt die Besichtigung des Kaufgegenstands und veranlasst auf Wunsch ggf. die Demontage und den Transport des Kaufgegenstands zum Kunden auf dessen Kosten. Die Montage des Kaufgegenstands bei dem Kunden sowie die Geltendmachung von Ansprüchen wegen eventueller Sach- oder Rechtsmängel des Kaufgegenstands ist Sache des Kunden.

3) Der Kunde verpflichtet sich, es während der Dauer dieses Vertrages zu unterlassen, anderweitig bekannt zu machen, dass er den Kaufgegenstand erwerben will.

4) euroindustry.org ist auch dann berechtigt, den Kaufgegenstand aus eigenem Bestand zu liefern (Selbsteintrittsrecht nach § 400 HGB), wenn dieser keinen Börsen- oder Marktpreis hat, sofern euroindustry.org die Berechtigung des Kaufpreises, zu dem euroindustry.org den Kaufgegenstand dem Kunden liefert, nachweist, es sei denn, dass der Kunde auf den Nachweis verzichtet.

5) euroindustry.org erhält eine Provision nach näherer Maßgabe des Vertrages. Berechnungsgrundlage für die Provision ist der Netto-Kaufpreis, also der Kaufpreis ohne Berücksichtigung von Demontage-, Transport-, Versicherungs- und sonstigen Kosten und ohne Umsatzsteuer. Auf die Provision wird die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe erhoben. euroindustry.org' Ansprüche auf Aufwendungsersatz richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 670, 675 BGB, 396 Abs. 2 HGB).

D. Kaufvertträge

Für Kaufverträge gelten folgende besondere Bedingungen. Daneben gelten hilfsweise auch
die Bestimmungen der Teile C, B und A:

D.1 euroindustry.org als Verkäufer

54. Kaufvertrag


Wenn euroindustry.org die Bestellung eines Kunden annimmt, der ein Objekt von euroindustry.org kaufen möchte, kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Kunden und euroindustry.org zu den Bedingungen dieser euroindustry.org -AGB zu Stande. Für die Annahme der Bestellung behält sich euroindustry.org eine Frist von zwei Wochen vor.

55. Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind unverbindlich und enthalten nur Aufforderungen zu Angeboten durch den Kunden.

56. Lieferbedingungen

Alle Lieferungen von Objekten erfolgen ex works ab dem jeweiligen Standort, Incoterms 2000. Entsprechend verstehen sich auch die von euroindustry.org angegebenen Preise.

57. Liefertermine

Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung verbindlich. Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung aller vom Kunden zu erfüllenden Lieferbedingungen voraus. Fixgeschäfte bedürfen ausdrücklicher Bestätigung.

58. Teillieferungen sind zulässig.

59. Lieferungsvorbehalt

Jede Lieferung steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von euroindustry.org durch ihren Zulieferer. Wenn dem Kunden bekannt oder aus den Umständen erkennbar ist, dass euroindustry.org das Objekt zum Zweck der Lieferung an den Kunden zuvor selbst erwerben muss, so hat euroindustry.org das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn euroindustry.org von ihrem Zulieferer nicht, nicht rechtzeitig oder nicht richtig beliefert wird.

60. Sach- und Rechtsmängel

1) Für Objekte, die gebraucht oder nicht neu hergestellt sind, übernimmt euroindustry.org keine Gewährleistung für Sachmängel, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist oder eine gesetzlich zwingende Haftung besteht.

2) Für neu hergestellte Objekte und bei Rechtsmängeln gilt Folgendes: Die Rechte des Kunden bei eventuellen Sach- oder Rechtsmängeln von Objekten bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften mit den folgenden Maßgaben: Die handelsrechtlichen Pflichten zu unverzüglicher Untersuchung der Objekte und Rüge von Mängeln gelten für alle Kunden gleichermaßen unabhängig davon, ob es sich für diese um ein Handelsgeschäft handelt. Bei verspäteter Rüge gilt das Objekt als genehmigt. Die Ansprüche des Kunden gegen euroindustry.org wegen Sachmängel sind auf Nacherfüllung beschränkt. Dem Kunden bleibt es aber vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. euroindustry.org behält sich die Wahl der Art der Nacherfüllung vor; das Wahlrecht geht erst auf den Kunden über, wenn euroindustry.org mit der Nacherfüllung in Verzug gerät. Beschaffenheitsgarantien bedürfen in jedem Falle einer ausdrücklichen Erklärung von euroindustry.org. Eine selbständige Herstellergarantie, die einem Objekt beigefügt ist, begründet keine Beschaffenheitsgarantie, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.

3) Die Rechte des Kunden bei Sach- oder Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, soweit (a) das Objekt nur unerheblich von Beschaffenheitsangaben abweicht oder die Eignung des Objektes für die geschuldete Verwendung nur unerheblich eingeschränkt ist oder (b) der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde das Objekt für einen anderen als den vertraglich festgelegten Zweck oder entgegen den gesetzlichen Vorschriften oder den vom Hersteller herausgegebenen Richtlinien einsetzt oder ohne schriftliche Zustimmung seitens euroindustry.org verändert oder zusammen mit anderen, nicht konkret von euroindustry.org freigegebenen Produkten einsetzt. Die Rechte des Kunden bei Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, soweit sie sich auf Rechte beziehen, die nur außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz gelten oder soweit der Kunde nicht euroindustry.org auf Verlangen vollumfänglich die Verteidigung überlässt und alle erforderlichen Vollmachten erteilt. Für den Fall, dass der Kunde das Objekt weiterverkauft, sind etwaige Rückgriffsansprüche ausgeschlossen, wenn und soweit der Kunde nicht nachweisen kann, dass er die von euroindustry.org gelieferten, zum Weiterverkauf bestimmten Sachen im Regelfall in der Reihenfolge der Lieferung an seine Kunden ausgeliefert hat (FIFO).

61. Verjährung

Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln neu hergestellter Objekte verjähren nach einem Jahr. Ansprüche wegen Rechtsmängeln nicht neu hergestellter Objekte verjähren nach sechs Monaten. Für Schadenersatzansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf einer verschuldeten Körperverletzung beruhen, gilt jedoch die gesetzliche Verjährungsfrist. Für den Beginn der Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

62. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Objekte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von euroindustry.org. Der Kunde ist verpflichtet, euroindustry.org von allen Zugriffen Dritter auf die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Objekte, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Beschlagnahmen, und von allen an den Objekten eingetretenen Schäden unverzüglich zu unterrichten. Sofern ein Objekt sich in einem Land befindet oder dorthin geliefert wird, in dem der vorstehende Eigentumsvorbehalt nicht in vollem Umfang wirksam ist, ist der Kunde verpflichtet, euroindustry.org eine gleichwertige Sicherheit zu verschaffen.

63. Export

Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, von euroindustry.org gelieferte Sachen und technische Informationen auszuführen, soweit dies nach den Gesetzen seines Sitzstaates und/oder der Vereinigten Staaten von Amerika nicht zulässig ist, und diese Verpflichtung auch seinen Abnehmern aufzuerlegen, unbeschadet der sonstigen Bestimmungen des Vertrages und dieser euroindustry.org-AGB.

64. Die Bestimmungen dieses Abschnitts D.1 gelten entsprechend für Kaufverträge zwischen einem von euroindustry.org benannten Verkäufer einerseits und dem Kunden andererseits.

D.2 euroindustry.org als Käufer

65. Kaufvertrag

Mit Annahme des Angebots eines Kunden, der ein Objekt an euroindustry.org verkaufen möchte, kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Kunden und euroindustry.org zu den Bedingungen dieser euroindustry.org-AGB zu Stande. Für die Annahme des Angebots behält sich euroindustry.org eine Frist von einer Woche vor.

66. Vorbehalt

Jede Kaufpreiszahlung durch euroindustry.org steht unter dem Vorbehalt der vollständigen und rechtzeitigen Zahlung des Weiterveräußerungspreises durch euroindustry.org-Abnehmer an euroindustry.org. Wenn dem Kunden bekannt oder aus den Umständen erkennbar ist, dass das Objekt zur Weiterveräußerung durch euroindustry.org an einen Abnehmer von euroindustry.org bestimmt ist, so hat euroindustry.org das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn euroindustry.org den Kaufpreis aus der Weiterveräußerung des Objekts nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erhält.

67. Die Haftung des Verkäufers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

68. Veräußerungsrecht

euroindustry.org ist berechtigt, mit dem Objekt nach seinem Ermessen zu verfahren, insbesondere, dieses weiter zu veräußern.

69. Die Frist für die ggf. nach Handelsrecht erforderliche Mängelrüge beträgt zwei Wochen ab Entdeckung des Mangels. Bei offensichtlichen Mängeln beträgt die Mängelrügefrist zwei Wochen ab Übergabe.

Bremen, AUGUST 2005


 
 
 
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